Organisierte Kriminalität

Monika Kowalewski ( VDFA) im Gespräch mit Matthias Willenbrink über organisierte Kriminalität im Ferienhausgeschäft. Willenbrink verfügt über 38 Jahre Berufserfahrung als Ermittler und Berater, davon 13 Jahre als Ermittler bei dem BKA. Er ist Ansprechpartner für Datenschutz, Complaince und Schadenmanagement und arbeitet bei ILV Advisors.

Die Täter sind nicht nur schon seit Jahren unbehelligt aktiv, sie erweisen sich auch als außerordentlich reaktionsschnell und flexibel. Während vor der Corona-Krise vor allem ausländische Feriendomizile z.B. auf Mallorca hoch im Kurs standen, wurden während der Corona Krise schnell innerdeutsche Objekte angeboten. Die Internetseiten der Betrüger waren schneller angepasst, als die Bundesregierung die Coronakrise bekämpfen konnte. So wurden die Feriendomizilbetrüger zu großen Gewinnern der Krise, in dem sie von dem durch stark überhöhte Nachfrage geprägten Inlandsmarkt profitierten.

Die Opfer werden über betrügerische „Marketingaktionen“ gewonnen. Hierfür kommen verschiedene Methoden in Betracht. Neben Clickjacking (Hacken von seriösen Seiten und Umleitung des Datenverkehrs) gehören dazu vor allem -AdWords-Anzeigen, in denen bestimmte Suchwörter bei den Suchmaschinen gekauft werden und dann die Anzeige als Suchergebnis ganz oben erscheinen. Nur routinierte Internetnutzer bemerken, dass es sich nicht um sogenannte generische Suchergebnisse handelt, sondern um gekaufte Anzeigen.

Neben den besseren Rankings in den Suchergebnissen lassen sich diese Anzeigen auch im Hinblick darauf steuern, wann diese wo angezeigt werden sollen. So mussten wir feststellen, dass die Anzeigen vor allem in den Abendstunden und an Wochenenden geschaltet werden, wo beispielsweise Ermittlungsbehörden gar nicht regulär tätig sind, so dass schon das Auffinden der betrügerischen Anzeigen eine Herausforderung sein kann.

Verbrauchertipp: Ferienhaus sicher buchen

Damit Ihr Urlaub unvergesslich wird: Wir haben eine Checkliste für Sie erstellt. Worauf sollten Sie achten, wenn Sie eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus buchen sollten?

Als ich selbst noch im Polizeidienst im Bereich organisierter Kriminalität ermittelt habe, gab es einen Leitspruch, „Folge dem Geld und Du findest den Täter“. Tatsächlich überweisen die Opfer ihr Geld auf echte Konten von echten deutschen Banken. Da sollte doch was möglich sein. Mit den Konten verhält es sich allerdings ähnlich wie mit den Domains. Die Täter verwenden hunderte verschiedene davon und sobald ein Konto eingefroren ist, wird ein neues verwendet.

Die Kontoinhaber sind zwar oft real existierende Menschen, allerdings wissen diese oft nichts von dem Konto, weil sie Opfer von Identitätsdiebstahl geworden sind und die Konten ohne ihr Mitwirken eröffnet wurden oder sie haben das Konto gegen Bezahlung für die Nutzung von Dritten eröffnet, ohne dass sie wissen, wer diese Dritten sind und was diese damit machen.

Letztlich werden die eingehenden Gelder schnellstmöglich weiter auf Konten im Ausland überwiesen und dort letztlich durch „Moneymules“ (Geldesel, die wieder nur auf Anweisung unbekannter Dritter handeln, ohne echtes Tatwissen zu besitzen) abgehoben und an die Täter weitergereicht.

Betrügerische Angebote

Der VDFA veröffentlicht auf seiner Website eine Liste betrügerischer Websites. Informieren Sie sich vor der Buchung Ihrer Reise und schützen Sie sich vor schwarzen Schafen.

Die Kapazitäten unserer Behörden sind laut Willenbrink dermaßen durch organisierte- und Bandenkriminaltät ausgelastet, dass die notwendigen Ressourcen schlicht nicht zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass gerade die Bekämpfung der Internetkriminalität erheblich politisch beeinflusst ist. Dort stehen Kinderpornografie, Rechtsextremismus und Hetze auf der Agenda, für die Niederungen normaler Kriminalität ist da kein Platz. Darüber hinaus gibt es auch rechtliche Hürden. Bestimmte Maßnahmen der Strafprozessordnung stehen nämlich nicht für die Bekämpfung aller Straftaten zur Verfügung, sondern nur für die Bekämpfung besonders schwerer Kriminalität, zu der z.B. organisierte Kriminalität gehört. „Einfacher“ Betrug gehört allerdings nicht zu diesen Straftaten.

Solange diese Taten als „normaler“ Betrug gewertet werden, können die Täter ungestört weiter agieren und müssen keine Verfolgung fürchten.

Nur wenn die zuständigen Behörden ihre Einstellung zu diesen Delikten verändern, gibt es eine Chance weiteren Schaden abzuwenden. Wenn die Täter dann auch bestraft würden, umso besser. Ein Reisepreis von 4000 € und mehr für eine Finca auf Ibiza oder ein Ferienhaus auf Sylt ist keine Seltenheit. Man kann sich leicht ausrechnen, dass im Laufe eines Sommers einiges an Geld für die Betrüger zusammenkommt. Die Behörden müssen hier dringend tätig werden!

Darüber hinaus gibt es auch rechtliche Hürden. Bestimmte Maßnahmen der Strafprozessordnung stehen nämlich nicht für die Bekämpfung aller Straftaten zur Verfügung, sondern nur für die Bekämpfung besonders schwerer Kriminalität, zu der z.B. organisierte Kriminalität gehört. „Einfacher“ Betrug gehört allerdings nicht zu diesen Straftaten.