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Prüfen Sie, wer im Impressum als Anbieter, mit Vor- und Nachnamen bei Einzelunternehmen oder mit der richtigen Rechtsform bei Gesellschaften, genannt wird. Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, dann kann man bei auftretenden Zweifeln beim zuständigen Gewerbeamt am Sitz des Anbieters erfahren, ob ein Gewerbeschein für ein Gewerbe (Ferienhausvermittlung) vorliegt. Gibt es keine Anmeldung des deutschen Unternehmens, so sollte man vom Vertragsschluss unbedingt Abstand nehmen.
Anbieter, die seit mehreren Jahren auf dem Markt sind, können umfangreiche Bewertungen von Urlaubsgästen aufweisen. Prüfen Sie, ob die Internetseite über umfangreiche Bewertungen der letzten Jahre verfügt.
Es ist üblich, dass Häuser auf der Angebotsseite mit einem aktuellen Belegungskalender versehen sind. Anbieter, die ohne Kalender arbeiten oder nur grüne (alles frei) Kalender präsentieren sollten Sie skeptisch gegenüberstehen.
Betrüger machen sich nicht viel Arbeit, wenn sie eine Internetseite mit Ferienhäusern erstellen. Die Hausseiten sind oft ohne Preise und ohne Belegungskalender. Anbieter mit 20 Jahren Erfahrung und nur 10 Häusern in unterschiedlichen Ländern sollte man genauer prüfen. Das angebotene Ferienhaus ist ein wahres Schnäppchen? Vorsicht: Geiz ist nicht immer geil, denn wer eine Finca auf Mallorca für 6 Personen mit Meerblick, Pool und Designerausstattung in der Hochsaison für 150 € / Tag (statt 400 € / Tag) angeboten bekommt, der sollte immer nach gleichwertigen Objekten schauen und z. B. mit Angeboten renommierter Agenturen mit DRV- oder VDFA-Mitgliedschaft vergleichen. Zudem sollte darauf geachtet werden, ob sich Portale und / oder Agenturen zu einem freiwilligen Verhaltenskodex verpflichtet haben, der für den Verbraucher mehr Transparenz und Sicherheit schafft.
Unter der auf der Website angegebenen Telefonnummer sollte auch jemand zu erreichen sein. Versuchen Sie mit der Kontaktperson persönlich zu sprechen und lassen Sie sich über das Ferienhaus informieren. Sollte der Ansprechpartner nicht zu erreichen sein, bitten Sie um Rückruf. Sollte ein Telefonkontakt nie zustande kommen, raten wir Abstand von der Buchung zu nehmen.
Finden Sie die Domain immer nur in den Google-Werbeanzeigen, also unter bezahlter Werbung? Werden Sie misstrauisch, wenn die Domain nicht in den normalen Suchergebnissen zu finden ist.
In der Regel sind Anzahlungen umgehend nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Eine Anzahlungshöhe von 20% des Mietpreises ist üblich, im Ausland werden auch höhere Anzahlungen verlangt, die sich ggf. nach den Zahlungsbedingungen des jeweiligen Vermieters richten. Die Restzahlung ist meistens 6 bis 4 Wochen vor Anreise fällig. Bei Kurzfristbuchungen ist der Betrag i.d.R. nach Erhalt der Buchungsbestätigung komplett fällig. Wer das Angebot erhält bei Zahlung des gesamten Reisepreises z.B. 10% Nachlass zu erhalten sollte misstrauisch werden.
Wenn die Zahlung ins Ausland geht, prüfen Sie bitte genau, an wen Sie überweisen. Ein Vermieter aus Deutschland sollte auch sein Geld nach Deutschland überwiesen bekommen, eine Überweisung z. B. nach England oder Litauen (für den Vermieter aus Deutschland) sollten Sie zunächst hinterfragen und prüfen.
Bei einer Buchung per E-Mail oder Internet sollten Sie eine Bestätigung per E-Mail oder auf dem PC-Monitor erhalten, dass diese Buchung eingegangen ist. Die Buchungsbestätigung selbst erhalten Sie einige Zeit später schriftlich, entweder per Post oder per E-Mail. Lesen Sie vor einer Buchung auf alle Fälle die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters genau durch. Diese Bedingungen müssen Ihnen vor der Buchung angezeigt / zugegangen sein, sonst werden sie nicht Vertragsbestandteil. Aus der Buchungsbestätigung muss eindeutig hervorgehen, mit wem der Vertrag abgeschlossen wurde, etwa durch Vermittlung einer deutschen Agentur des in Italien wohnhaften (namentlich bezeichneten) Vermieters.
Wenn Sie sich bei einem deutschen Anbieter unsicher sind, suchen Sie nach Referenzen. Mitgliedschaften in Verbänden wie dem Verband Deutscher Ferienhausagenturen (VDFA), dem Deutschen Reiseverband (DRV) oder andere Prüfmechanismen wie Zertifizierungen (TÜV / Trusted Shops o.ä.) können meist auf den jeweiligen Internetseiten überprüft werden. Die im VDFA organisierten Agenturen verpflichten sich etwa dazu, jedes angebotene Ferienobjekt persönlich in Augenschein zu nehmen, bevor es dem Kunden angeboten wird. Einen Betrugsfall derart, dass ein angebotenes Objekt überhaupt nicht existiert, kann es dann nicht geben. Sie können auch selbst bei den jeweiligen Verbänden anrufen und nach der Mitgliedschaft des Anbieters fragen.